Delia Meier, Gemeinderätin Stadt Zug, Vorstand Junge Alternative Zug

 

Nachdem die Zuger Transparenz-Initiative im Jahr 2019 durch die Junge Alternative lanciert wurde und 2022 gemeinsam mit einer breiten Allianz, bestehend aus ALG, JUSO, GLP, JGLP, CSP und PARAT, eingereicht wurde, kommt das Anliegen dieses Jahr endlich zur Volksabstimmung.

 

Die Initiative fordert die Offenlegung von Spenden von juristischen Personen ab 1000 Franken pro Kalenderjahr und ab 5000 Franken von natürlichen Personen. Ebenfalls offengelegt werden sollen die Interessensbindungen aller Kandidierenden und gewählten Politiker*innen, sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene. Seit der Einreichung der Initiative ist viel passiert: Regierung und Kantonsrat haben sich gegen die Transparenz-Initiative ausgesprochen und einen entsprechenden Gegenvorschlag ausgearbeitet. Sowohl der Initiativvorschlag als auch der Gegenvorschlag kommen nun am 9. Juni zur Volksabstimmung.

 

Transparenz zentral für Demokratie

Dass der bürgerliche Kantonsrat überhaupt einen Gegenvorschlag verabschiedet hat, der die Transparenz in der Politik auf Verfassungsebene gewährleisten soll, ist bereits ein Teilerfolg. So haben mittlerweile wohl die meisten Parteien anerkannt, dass die Stimmbevölkerung mehr Transparenz in der Politik wünscht. Dies hat sich in mehreren repräsentativen Umfragen und Abstimmungen in anderen Kantonen in der Vergangenheit gezeigt. So kennen heute schon mehrere Kantone in der Schweiz entsprechende Transparenzregelungen, und auf nationaler Ebene gelten seit letztem Jahr ebenfalls neue Regelungen für die Transparenz bei der Politikfinanzierung.

 

Das Anliegen für mehr Transparenz ist zentral für eine starke Demokratie: Wenn Bürger*innen ein geringes Vertrauen in die Politik haben, liegt dies häufig an mangelndem Wissen über deren Geldflüsse. Dass wir in der Schweiz und auch im Kanton Zug so häufig abstimmen und wählen dürfen, ist ein grosses Privileg. Damit sich aber jede Person eine informierte Meinung bilden kann, muss sie wissen, was eine Wahl- oder Abstimmungskampagne kostet und welche grossen Geldgeber*innen diese bezahlen. Wenn eine Politiker*in grosse Gelder von einer Firma oder einer Privatperson annimmt, macht sie sich zumindest teilweise abhängig von deren Interessen – es entsteht eine gewisse Erwartungshaltung. Um unsere Demokratie zu stärken, ist es also zentral, dass die Öffentlichkeit von diesen Abhängigkeiten erfährt.

 

Auch wenn der Kantonsrat mit dem Ausarbeiten eines Gegenvorschlages offenbar die Wichtigkeit von Transparenz in der Parteienfinanzierung anerkannt hat, fällt der Gegenvorschlag leider doch sehr schwammig und nebulös aus. So schafft er nicht mehr Transparenz, sondern es handelt sich lediglich um ein Lippenbekenntnis. Denn der Gegenvorschlag des Kantons- und Regierungsrates spricht zwar von einer Gewährleistung der Transparenz in der Politik, doch diese wird gar nicht wirklich gewährleistet: So enthält der Gegenvorschlag keine Schwellenwerte, ab welchem Betrag die Spenden an Parteien und Politiker*innen offengelegt werden müssen. Doch dies ist kein Detail des Initiativtextes, das einfach weggelassen werden kann, sondern der entscheidende Punkt, ob eine Transparenzregelung greift oder nicht.

 

Klarheit schafft Transparenz

Bekanntlich hat sich der Kantonsrat bereits in der Vergangenheit gegen Transparenzregeln gewehrt. Ohne verbindliche Richtwerte könnten die Schwellenwerte so hoch ausfallen, dass keine Spenden offengelegt werden müssten und die ganze Regelung wirkungslos wäre. So taugt der Gegenvorschlag leider nicht für eine wirksame Umsetzung des Anliegens nach mehr Transparenz für die Stimmbevölkerung. Mit der Verfassungsinitiative entscheidet die Bevölkerung über die Grenzwerte, mit dem Gegenvorschlag wären es die Kantonsrät*innen selbst. So stünden bei einer Ablehnung des Initiativtextes und Annahme des Gegenvorschlages alle Türen und Tore offen für eine Verwässerung. Ebenfalls sieht der Gegenvorschlag keine Sanktionsregelung vor, welche es aber braucht, damit die Transparenzregeln auch ihre Wirksamkeit entfalten. Ein konkreter Vorschlag für eine Sanktionsregelung mit Bussen, wie dies der Initiativtext vorsieht, schützt auch vor unverhältnismässiger Strafe.

Nebst den fehlenden Schwellenwerten für die Offenlegungspflicht enttäuscht der Gegenvorschlag auch beim zweiten zentralen Aspekt der Interessensbindungen. So spricht der Gegenvorschlag zwar von einer Offenlegung der Interessensbindungen, konkretisiert aber nicht, wie dies geschehen soll. Betroffen wären lediglich «die vom Volk in öffentliche kantonale Ämter gewählten Personen». Doch eine Interessensbindung einer Politiker*in entsteht nicht erst nach Annahme einer Wahl. Besonders vor einer Wahl soll die Stimmbevölkerung informiert sein über allfällige Interessensbindungen von Kandidierenden. Auch hier schafft der Initiativtext im Unterschied zum Gegenvorschlag Abhilfe mit einem konkreten Vorschlag: So sollen alle im Kanton Zug Kandidierenden für öffentliche Ämter bereits bei der Anmeldung ihrer Kandidatur ihre Interessensbindungen offenlegen.

 

Nein zum nebulösen Gegenvorschlag

Der dritte Aspekt, bei dem der Gegenvorschlag versagt, scheint eher technischer Natur, ist aber für die Umsetzung des Anliegens ebenfalls zentral: Während die Verfassungsinitiative sowohl die gemeindliche als auch die kantonale Ebene betrifft, klammert der Gegenvorschlag die gemeindliche Ebene komplett aus. Natürlich wären Transparenzregelungen auch nur schon auf kantonaler Ebene ein grosser Fortschritt, doch es braucht unbedingt eine einheitliche Regelung – dies nur schon aus praktischer Sicht. Da die gemeindlichen Wahlen jeweils am gleichen Tag stattfinden wie die kantonalen Erneuerungswahlen, führen die Parteien meist gemeinsame Kampagnen. Deswegen würde sich eine Regelung, die nur die kantonale Ebene betrifft, wohl als schwierig in der Umsetzung herausstellen.

Nun kann sich endlich die Stimmbevölkerung im Kanton Zug zu diesem wichtigen Thema äussern und bekommt das letzte Wort: Wollen wir einen schwammigen Gegenvorschlag, der vom Kantonsrat maximal verwässert werden könnte, oder wollen wir selbst über die wichtigen Details wie die Schwellenwerte entscheiden? Für echte Transparenz, die unsere Demokratie stärkt, braucht es am 9. Juni ein Ja zur Verfassungsinitiative und ein Nein zum nebulösen Gegenvorschlag.

Mehr Informationen zur Transparenz-Initiative sind unter folgender Adresse zu finden: transparentes-zug.ch