Josef Lang

 

Das Völkerrecht ernst nehmen erheischt die Verurteilung jeder schwerwiegenden Verletzung.

Putins Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022, die Besetzung von Teilen des Landes, Massaker wie das in Butscha, all die Raketenangriffe gegen Ziele, die auch Zivilpersonen treffen, sind schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts. In der Schweiz haben die meisten, aber nicht alle Parteien sowie politischen Personen und Kräfte den russischen Angriffskrieg und die Kriegsverbrechen verurteilt. Dasselbe gilt für den barbarischen Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 auf israelische Bürgerinnen und Bürger. Weniger deutlich ist die Verurteilung der Kaskade von Kriegsverbrechen durch die israelische Armee im Gazastreifen.

 

Duldung von Putins Krieg

Es gibt Gruppen und Personen, die Putins Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ganz oder weitgehend verschweigen und gegen die durch Israel verübten auf die Strasse gehen. Von den über 80 Organisationen, welche die Basler Palästina-Demonstration vom 13. Januar 2024 unterstützten, haben nur wenige Putins Völkerrechtsverletzungen unmissverständlich und wiederholt verurteilt. Der Demoaufruf selber erwähnte die Massaker der Hamas wie auch die israelischen Geiseln in keinem Wort. Organisationen, die eine solche Haltung vertreten, sind nicht besonders glaubwürdig, wenn sie die Kriegsverbrechen Israels verurteilen und die Durchsetzung des Völkerrechts im Nahen Osten verlangen.

Ebenso fragwürdig ist die Haltung jener Kreise, welche die Völkerrechtsverletzungen und Massaker Putins wie auch die der Hamas in aller Schärfe verurteilen, aber zu den israelischen Kriegsverbrechen schweigen. Diese haben in Gaza mehr Zivilpersonen das Leben gekostet als in der Ukraine. Die Tatsache, dass die israelische Armee im Unterschied zur russischen auf einen Angriff reagierte, rechtfertigt die fehlende Kritik nicht. Das humanitäre Völkerrecht (ius in bello) gilt für alle Kriegführenden, unabhängig von der Rechtmässigkeit einer militärischen Reaktion.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte. Dasselbe gilt für Angriffe auf militärische Ziele, wenn sie unverhältnismässige Schäden für Zivilpersonen oder an zivilen Objekten verursachen. Die hohe Anzahl von Toten, unter ihnen viele Kinder, wie auch die Zerstörung überlebenswichtiger Einrichtungen im Gazastreifen lassen keinen Zweifel zu, dass Israel das Kriegsvölkerrecht massiv verletzt. Dazu kommt, dass die jahrzehntelange israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik ohnehin völkerrechtswidrig ist.

 

Schweigen zu Gaza

Besonders störend ist das Schweigen zu Gaza von Parteien und Politiker:innen , die im Falle der Ukraine zur Durchsetzung des Völkerrechts Waffenlieferungen aus der Schweiz verlangen, obwohl solche klar gesetzeswidrig sind. Eine derart extrem ungleiche Empathie mit zivilen Opfern verschiedener Völker wirft die Frage auf, ob alle Menschen als gleich und alle Menschenleben als gleichwertig betrachtet werden.

Glaubwürdig sind jene, die das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre, in beiden Kriegen hochhalten. Dazu gehören all die Organisationen und Personen, die sich an Kundgebungen für einen gerechten Frieden in der Ukraine wie im Nahen Osten beteiligt haben. Was in Osteuropa wie im Nahen Osten ein gerechter Friede ist, bestimmt das Völkerrecht. Im Fall der Ukraine ist es ein Rückzug der russischen Truppen an die Grenzen vor der Krimbesetzung. Im Falle von Israel/Palästina ist es das Ende der israelischen Besatzung und der Siedlungspolitik, die gegenseitige Anerkennung der Existenz von zwei Völkern und das Recht der Palästinenser:innen auf Eigenstaatlichkeit, sei es im Sinne einer Zweistaatenlösung oder einer binationalen Föderation. Was auch zu einem gerechten Frieden gehört, ist die Freilassung aller Geiseln und Kriegsgefangenen sowie die Ahndung aller Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen.