Aufgrund des jüngsten Bundesgerichtsentscheids zur Frage der Prämienverbilligungen auch für den Mittelstand, aufgrund des im Dezember 2018 vom BAG veröffentlichten Monitoring-Berichts 2017 sowie aufgrund der Kantonsratsdebatte vom 13. Dezember 2018 stellen wir dem Regierungsrat die folgenden Fragen:
Der Kanton Zug, der in Sachen Prämienverbilligung im Vergleich zu den meisten anderen Kantonen gut dasteht, zeigt betreffend Mittelstand Schwächen in zwei der sieben Modellhaushalte: Familie mit vier Kindern sowie Familie mit einem Kind und einer jungen Erwachsenen in Ausbildung (S.128). In diesen beiden Fällen liegt die IPV-Grenze je etwa 20‘000 Franken tiefer als die „Untere Grenze Mittelstand“. In einem dritten Modellfall: „Familie mit zwei Kindern“ (S.127) erreicht die Zuger IPV-Grenze die untere Mittelstandsgrenze nur knapp.
- Was meint der Regierungsrat zu den beiden erwähnten Unterschreitungen der Bundesgerichts-Vorgabe?
- Gedenkt der Regierungsrat, in diesen Modell-Fällen und bei ähnlich gelagerten Fällen mindestens die untere Grenze des Mittelstandes zu überschreiten?
- Sieht der Regierungsrat auch Handlungsbedarf beim dritten erwähnten Modell?
- Bedenkt der Regierungsrat bei dieser Frage, dass im Kanton Zug vor allem für Familien- auch solche des Mittelstandes – die Belastung durch die Mietzinsen sonst schon sehr gross ist?
- Die jüngste Kantonsratsdebatte hat gezeigt, dass es bezüglich „Schwarzen Listen“ für säumige Personen ein Malaise gibt – auch unter seinerzeitigen Verschärfern. Ist der Regierungsrat bereit – im Rahmen einer Revision im Sinne des Bundesgerichtsentscheids – auch diesen Teil des Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System „Schwarze Listen“ zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen?
Andreas Lustenberger, Vroni Straub – Müller, Andreas Hürlimann, Rita Hofer
Prämienverbilligung Monitoring-2018-Schlussbericht.pdf