Sehr geehrte Dame und Herren Regierungsräte
Danke für die Einladung zur Vernehmlassung betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Gerne nehmen die Alternativen – die Grünen wie folgt Stellung dazu:
Vorbemerkung
Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument um das Budget von Personen und Familien mit tieferen Einkommen zu entlasten. Die Prämienverbilligung muss gezielt eingesetzt werden und soll Budget von Personen oder Familien entlasten, die darauf angewiesen sind.
Zur Verordnung
Nach aktueller gesetzlicher Grundlage wird allein das Einkommen bewertet für die individuelle Prämienverbilligung. Mit der Verschiebung der finanziellen Mittel in die 2. Säule oder in den teuren Liegenschaftsunterhalt ist es möglich, dass Personen von der Prämienverbilligung profitieren, die auf Grund ihrer gesamten finanziellen Situation keinen Anspruch darauf hätten.
Fazit und Antrag
Rentenoptimierungen oder Wertsteigerungen einer Liegenschaft sind individuell möglich. Dass dabei staatliche Gelder eingesetzt werden können, muss gesetzlich ausgeschlossen werden und dass der Staat vermögende oder gutverdienende Personen damit subventioniert, entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Prämienverbilligung. Die Verzerrungen in der individuellen Prämienverbilligung gilt es zu verhindern und so zu regeln, dass die gesamte finanzielle Situation miteinbezogen wird.
Die ALG unterstützt den Vorschlag der Regierung einer ganzheitlichen Beurteilung der finanziellen Situation, der für den Entscheid zur Unterstützung für Prämienverbilligung massgebend ist. Die Berechnung der Prämienverbilligung auf Grund von Einkommen, Einkauf in die 2. Säule, Liegenschaftsunterhalt, Kinderabzüge wird der gezielten Unterstützung mehr gerecht. Die Prämienverbilligung muss weiterhin ausschliesslich den Personen zustehen, die darauf angewiesen sind.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen in der weiteren Arbeit.
Freundliche Grüsse
Alternativen – die Grünen Zug
Rita Hofer, Kantonsrätin, Hünenberg