Interpellation bezüglich Massnahmen gegen Hitze in öffentlichen Gebäuden
Die Klimakrise führt auch im Kanton Zug zu einer spürbaren Zunahme von extremen Hitzetagen und Tropennächten. Die wissenschaftlichen Prognosen der Klimaszenarien Schweiz (CH2018) zeigen deutlich, dass sommerliche Hitzeperioden künftig intensiver, häufiger und länger ausfallen werden. Dies stellt insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichen Gebäuden – darunter Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen sowie die kantonale Verwaltung – vor erhebliche gesundheitliche und leistungsmässige Herausforderungen.
In seiner Beantwortung der Interpellation betreffend Hitzeaktionspläne (Vorlage 3995.2) verwies der Regierungsrat primär auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung und bestehende Warnsysteme. Bei kantonalen Liegenschaften und Schulhäusern greift diese Argumentation jedoch zu kurz: Hier trägt der Kanton als Eigentümer und Arbeitgeber eine direkte, gesetzliche Fürsorgepflicht. Hohe Innentemperaturen beeinträchtigen nachweislich die Konzentrationsfähigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit. Gemäss den Richtlinien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) müssen am Arbeitsplatz gesundheitlich unbedenkliche raumklimatische Bedingungen herrschen.
Gleichzeitig bietet die Energiewende eine ideale technologische Antwort: Phasen mit dem höchsten Kühlungsbedarf fallen zeitlich exakt mit den Phasen maximaler Solarstromproduktion zusammen. Der Einsatz von lokal produziertem Solarstrom zur Kühlung und Belüftung (z.B. durch Wärmepumpen im Freecooling-Betrieb oder kontrollierte Lüftungen) stellt eine ökologisch und ökonomisch äusserst sinnvolle Synergie dar. Der Kanton Zug muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen und aufzeigen, wie kantonale Gebäude systematisch hitzeresistent und klimafreundlich gekühlt werden können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche systematischen Daten liegen dem Regierungsrat über die Hitzebelastung und Raumtemperaturen in kantonalen Liegenschaften (Verwaltung, Spitäler, Kantonsschulen) während sommerlicher Hitzeperioden vor?
- Welche verbindlichen baulichen Vorgaben und Standards bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes und aktiver/passiver Kühlung wendet der Kanton Zug aktuell bei Sanierungen und Neubauten an?
- Bei welchen kantonalen Bau- oder Sanierungsprojekten der letzten fünf Jahre wurde die Installation von Kühl- oder Lüftungssystemen aktiv mit der Planung von Photovoltaikanlagen auf demselben Gebäude gekoppelt? Wie wird diese Synergie bei künftigen Projekten standardmässig sichergestellt?
- Welche kurzfristigen und unbürokratischen Massnahmen (z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, Unterrichtsanpassungen, Beschattungen) sieht der Kanton für extreme Hitzetage vor, um die Gesundheit der Angestellten und Lernenden zu schützen?
- Wie unterstützt der Kanton die Zuger Einwohnergemeinden (beratend oder finanziell) bei der Hitzeminderung und dem Einbau nachhaltiger Kühlsysteme in kommunalen Gebäuden (insb. Primarschulhäusern)?