STATUTEN                                                                             

Alternative-die Grünen Zug

I. Name, Sitz und Zweck

Artikel 1

Unter dem Namen Alternative-die Grünen Zug besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. ZGB mit Sitz in Zug.

Artikel 2

Die Alternative-die Grünen Zug ist ein politischer Verein mit dem Zweck sich entsprechend seinem Leitbild für eine soziale, gerechte, demokratische, solidarische Gesellschaft, hohe Lebensqualität und für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Umwelt einzusetzen.

II. Mitgliedschaft und Finanzierung

Artikel 3
Mitglieder des Vereins sind:

  • Einzelmitglieder
  • Kollektivmitglieder
  • Mitglieder der Gruppierungen

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet bei Einstimmigkeit der Vorstand, ansonsten die Mitgliederversammlung.

Artikel 4
Die finanziellen Mittel bestehen aus Mitgliederbeiträgen der Einzelmitglieder und  Kollektivmitglieder sowie unter anderen aus Beiträgen der Alternativen Gruppierungen, Sympathiebeiträgen, Behördenabgaben, Sammlungen, Aktionen, Spenden, Legate.

Artikel 5
Der Verein haftet für Verbindlichkeiten ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine weitergehende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

III. Organisation

Artikel 6

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Das Präsidium
  • Die RechnungsrevisorInnen
  • Die Fachgruppen

 

Die Mitgliederversammlung

Artikel 7

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Alternative-die Grünen Zug. Die Beschlussfassung geschieht durch das absolute Mehr aller an der Versammlung anwesenden Mitglieder.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, unter Angabe der Traktandenliste, mindestens 20 Kalendertage vor dem Termin. Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder oder drei Alternative Gruppierungen können eine Mitgliederversammlung verlangen.

Artikel 8
Die Jahresversammlung wird einmal jährlich durchgeführt.

In der Kompetenz der Jahresversammlung liegen:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Jahresversammlung
  • Mutationen
  • Kenntnisnahme der Jahresberichte
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
  • Genehmigung des Jahresbudgets,
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge und der Beiträge der MandatsträgerInnen
  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
  • Wahl der 2 RechnungsrevisorInnen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen/Organisationen auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene
  • Wahl von Delegationen in Vereine/Organisationen, denen die Alternative Kanton Zug angehört
  • Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
  • Revision der Statuten
  • Genehmigung der Jahresplanung und des Tätigkeitsprogramm

Der Vorstand

Artikel 9

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. 

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. 

Artikel 10
Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Vorbereitung und Einberufung der Versammlungen sowie Protokollführung und Sitzungsleitung
  • Erarbeiten der Perspektiven der gemeinsamen Politik mittels Jahres- und Legislaturplanung und Schwerpunktthemen
  • Koordination und Betreuung der Belange der Mitglieder und der Alternativen Gruppierungen
  • Koordination der Fachgruppen
  • Ausarbeiten des Pflichtenheftes für Fachgruppen
  • Koordination von Vernehmlassungen, Kampagnen, Unterschriftensammlungen, Referenden, Initiativen
  • Fassen von Parolen zu kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausarbeiten des Pflichtenheftes und Führen der Sekretariatsstelle
  • Kassenführung und Budgetplanung sowie Bewilligung von Beiträgen
  • Ausformulierung des Finanzmodells zu Handen der Jahresversammlung
  • Organisieren von Nominationsversammlungen, Tagungen und Kundgebungen
  • Koordination der ausserparlamentarischen Arbeit zu kantonalen, nationalen und internationalen Themen
  • Schliessen von Bündnissen und Einsetzung überparteilicher Fachgruppen auf kommunaler, kantonaler, nationaler und internationaler Ebene
  • Entsenden von Delegationen in Bündnisse und überparteiliche Arbeitsgruppen (Abstimmungskomitees, Wahlverhandlungen usw.) sowie inhaltliche Absprachen mit Delegationsmitgliedern

Der Vorstand hat die Möglichkeit externe Fachgruppen oder Abstimmungskomitees zu bilden. Ihre Arbeitsinhalte richten sich nach den im Leitbild formulierten Grundsätzen. Sie organisieren sich selbst.

Das Präsidium ist Ansprechperson und vertritt die Alternative Kanton Zug nach aussen.

Artikel 11
Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit von der Mitgliederversammlung abgewählt werden.

IV. Schlussbestimmungen

Artikel 12
Anträge auf Änderung dieser Statuten sind den Mitgliedern mindestens 20 Kalendertage vor der Jahres- oder Mitgliederversammlung schriftlich und begründet zuzustellen. Die Versammlung beschliesst über Statutenänderungen mit drei Fünftel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Artikel 13
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliger Liquidationsüberschuss nach Beschluss der Mitgliederversammlung den Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung übergeben.

Artikel 14
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungs-Versammlung vom 27. August 2005 genehmigt. Sie treten sofort in Kraft.

 

Statutenänderung revidiert:
1. Juli 2009 (Namensänderung „Alternative-die Grünen Zug“)

1.Mai 2010 (Jahresversammlung) ; Artikel 9 „Die Gruppierungen …., bzw. den Kassier/die Kassiererin …“.
Die AGF des Kantonsrates, die Junge Alternative

    1. 5.
    1. April 2023 (Jahresversammlung); Artikel 9: Löschung: 

„Jede Alternative Gruppierung hat pro Gemeinde, in der sie aktiv ist, einen Sitz im Vorstand. Die Gruppierung, welche das Präsidium bzw. den Kassier/die Kassiererin stellen, haben Anrecht auf einen zusätzlichen Sitz. 

Die Alternative Grüne Fraktion des Kantonsrates, die Junge Alternative sowie der Verein “Das Bulletin“ haben Anrecht auf je einen Sitz im Vorstand. „

Zug, 1. Juli 2009