Hiermit reichen wir im Namen der ALG/CSP-Fraktion folgende Motion ein:

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Strukturen und Prozesse des Kantons Zug zur Bewältigung von extremen Hitzeereignissen zu optimieren, in Form einer kantonalen Hitzestrategie festzuhalten und zu institutionalisieren. Dabei ist besonders auf vulnerable Bevölkerungsgruppen zu achten. Es ist eine ständige, direktionsübergreifende Koordinationsstelle (Hitze-Taskforce) zu schaffen, die der kantonalen Krisenorganisation zugeordnet wird und bei Hitzewellen die Massnahmen von Kanton, Gemeinden und Gesundheitsinstitutionen bündelt, beschleunigt und sichtbar koordiniert.

Einzubeziehen sind insbesondere:

  • die Erstellung einer kantonalen Hitzestrategie, die auf bestehenden Grundlagen aufbaut und einen verbindlichen Rahmen für alle Gemeinden schafft;
  • ein verbindliches Notfalldispositiv für Hitzewellen mit Aktivierungsstufen analog den Gefahrenstufen von MeteoSchweiz, mit klaren Zuständigkeiten zwischen Kanton, Gemeinden und Gesundheitsinstitutionen sowie vordefinierten Sofortmassnahmen;
  • der gezielte Schutz der verletzlichsten Gruppen (ältere und kranke Menschen, Kleinkinder, Schwangere, im Freien arbeitende Personen), inklusive eines institutionellen Hitzewarnsystems für Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Hausärzt:innen sowie aufsuchender Angebote für alleinlebende ältere Menschen;
  • ein niederschwelliges «Hitzetelefon» als Anlauf-, Informations- und Meldestelle für Bevölkerung und Institutionen;
  • die enge Koordination mit dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit betreffend Arbeitsbedingungen bei Hitze im Freien sowie mit den kantonalen Gesundheits- und Rettungsdiensten;
  • die Bereitstellung von Leitlinien und Best-Practice-Beispielen für die Gemeinden sowie ein runder Tisch zur Koordination, um eine kohärente kommunale Umsetzung ohne Doppelspurigkeiten sicherzustellen.

 

Begründung

Während der Kanton Zug noch über die Notwendigkeit eines Hitzeaktionsplans diskutiert, hält uns die nächste Extremlage bereits im Griff: Die aktuelle Hitzewelle zeigt mit hohen Warnstufen, Temperaturen weit über 30 Grad und Tropennächten, in denen sich der Körper nicht mehr erholen kann, dass solche Lagen zur neuen Normalität werden. Sie verlangen nicht nur langfristige Planung, sondern auch eine Krisenstrategie für verschiedene Warnstufen sowie ein eingespieltes, sofort abrufbares Dispositiv.

Der Kanton Zug verfügt mit dem Thermal-Mapping der Stadt Zug und der Hitze-Strategie der Gemeinde Baar (2022) bereits über wertvolle lokale Grundlagen. Was fehlt, ist eine klar verantwortliche, direktionsübergreifende Stelle, die diese Massnahmen im Akutfall koordiniert, die Umsetzung beschleunigt und Gemeinden, Gesundheits- und Rettungsdienste sowie kantonale Ämter zusammenführt.

Langanhaltende Hitzewellen sind als eigenständige, systemische Gefahrenlage anzuerkennen. Es braucht klare Notfallprotokolle und Aktivierungsstufen, etwa zur Entlastung der Gesundheitsinstitutionen, zur Sicherung vulnerabler Menschen in Heimen und im eigenen Zuhause oder zur Aktivierung niederschwelliger Informations- und Meldestellen. Diese Strategie muss direktions- und gemeindeübergreifend verankert und der Bevölkerung sowie den betroffenen Institutionen klar kommuniziert werden.

Der Regierungsrat hat am 17. März 2026 in seiner Antwort auf die Interpellation Vorlage Nr. 3995.1 – 18336 sämtliche Massnahmen zu Hitzeaktionsplänen abgelehnt und dabei im Wesentlichen auf die allgemeinen Wetterwarnungen von MeteoSchweiz und die Eigenverantwortung der Bevölkerung verwiesen. Diese Argumentation greift zu kurz: Allgemeine Wetterwarnungen lösen keine institutionellen Prozesse aus und erreichen weder automatisch die Pflegeleitung eines Altersheims noch eine alleinlebende, hochbetagte Person mit konkreten Handlungsanweisungen. Zudem betreffen Hitzewellen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Arbeitsbedingungen im Freien, die öffentliche Infrastruktur und die Krisenvorsorge insgesamt – Bereiche, die eine koordinierte, direktionsübergreifende Antwort erfordern und nicht allein der Eigenverantwortung überlassen werden können.