Manuela Weichelt, Nationalrätin Alternative – die Grünen

Auf Basis von falschen Zahlen wurde vor zwei Jahren die Erhöhung des Frauenrentenalters von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen. Für die Bevölkerung war es nicht möglich, ihren Stimmentscheid auf Basis von verlässlichen Fakten zu treffen. Die GRÜNEN haben in den Kantonen Genf und Zürich mehrere Abstimmungsbeschwerden gegen die AHV-21-Reform eingereicht. 

Vor zwei Jahren wurde die Erhöhung des Frauenrentenalters mit 50,5 Prozent der Stimmen äusserst knapp angenommen. Die Auswirkungen sind für Tausende von Frauen gewaltig! Die grosse Mehrheit der Frauen sowie der Kanton Tessin und die Romandie lehnten diese Vorlage ab. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) musste diesen Sommer zugeben, dass die Finanzprognosen der AHV, mit denen sich der Bundesrat für die Erhöhung des Frauenrentenalters eingesetzt hatte, falsch waren. Das BSV hatte die AHV-Ausgaben von 2027 bis 2033 insgesamt rund 14 Milliarden Franken zu hoch berechnet. Die GRÜNEN sagen seit Jahren, dass die Zahlen nicht stimmen.

Deshalb fordern die GRÜNEN die Annullierung der Abstimmung über die AHV 21.

 

Eine neue Abstimmung ist unerlässlich 
Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist angesichts der verbesserten finanziellen Lage der AHV nicht mehr gerechtfertigt – und sie ist auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive falsch. In kaum einem anderen europäischen Land sind die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen so hoch wie in der Schweiz. Frauen erhalten noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Solange diese Rentenunterschiede weiter bestehen, darf es nicht sein, dass Frauen zusätzlich auch noch mit einer Erhöhung des Rentenalters bestraft werden.

Die Stimmbevölkerung muss die Möglichkeit haben, ihren Entscheid auf Basis von verlässlichen Fakten zu treffen. Das war in diesem Fall nicht gegeben. Eine Annullierung der Abstimmung ist darum insbesondere auch aus demokratiepolitischer Perspektive angezeigt. Sie soll dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Entscheidfindung zu stärken. 

 

Grüne Abstimmungsbeschwerden

Die GRÜNEN haben in den Kantonen Genf und Zürich Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Die Beschwerdeführerinnen sind die direkt Betroffenen Valérie Walther (GE) und Katharina Steiner (ZH) sowie die grüne Präsidentin Lisa Mazzone und die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, was die vielfältige Unterstützung für dieses Anliegen widerspiegelt.

Die GRÜNEN sind der Ansicht, dass die Falschinformation die Garantie der politischen Rechte (Art. 34 Abs. 2 BV) sowie die in Art. 10a und 11 Abs. 2 BPR festgelegten Grundsätze bezüglich der Information der Wählerinnen und Wähler verletzen.

 

Aktueller Stand

Das Verfahren ist aktuell am Bundesgericht anhängig. Das höchste Gericht muss nun das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie wiederherstellen. Wir erwarten einen schnellen Entscheid.