ALG erfreut über wegweisendes Medienurteil des Zuger Kantonsgerichtes
Die Alternativen-die Grünen nehmen das Urteil des Kantonsgericht in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier AG betreffend Schutz der Persönlichkeit (A1 2020 56) erfreut zur Kenntnis. Es ist ein wegweisendes Urteil und stärkt den Persönlichkeitsschutz von Personen, welche in der Öffentlichkeit stehen.
Das Gericht zieht mit diesem Urteil eine klare Grenze zwischen der Intimsphäre und den Informationen, welche für die Öffentlichkeit von Relevanz sind. Zu hoffen ist, dass durch diesen Grundsatzentscheid misogyne Berichterstattung künftig reduziert wird. Die Alternativen-die Grünen werden sich weiterhin für eine vielseitige, qualitative und ethische Medienlandschaft in der Zentralschweiz einsetzen. Die ALG dankt Jolanda Spiess-Hegglin für ihren unermüdlichen Einsatz für den Persönlichkeitsschutz.