Einrichtung eines psychiatrischen Notfalldienstes mit 24h- Telefonberatung im Kanton Zug
Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, wie im Kanton Zug ein rund um die Uhr erreichbarer psychiatrischer Notfalldienst – inklusive telefonischer Beratung – eingerichtet oder sichergestellt werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft werden:
1. ob ein eigener kantonaler Dienst aufgebaut werden kann,
2. welche Kosten und Ressourcen dafür notwendig wären,
3. wie eine niederschwellige Bekanntmachung und Zugänglichkeit gewährleistet werden kann.
Psychische Krisen halten sich nicht an Bürozeiten. Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen – ob mit oder ohne psychiatrische Diagnose – brauchen rasch professionelle Hilfe. Zwar gibt es im Kanton Zug medizinische Notfalldienste, aber ein spezialisierter psychiatrischer Notfalldienst mit telefonischer Erreichbarkeit rund um die Uhr fehlt bisher. Ein Blick auf die offizielle Webseite des Kantons Zug zeigt die aktuelle Lücke deutlich: Unter dem Punkt „Beratung bei psychischen Problemen“ wird für Kinder und Jugendliche einzig auf die Pro Juventute (Tel. 147) verwiesen, für Erwachsene auf Die Dargebotene Hand (Tel. 143). Beide Angebote leisten wertvolle Arbeit, ersetzen jedoch keine fachpsychiatrische Notfallversorgung.
Diese Situation führt in der Praxis zu Problemen:
● Fachpersonen aus Institutionen, die mit Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Krisen arbeiten, berichten regelmässig, dass sie mit der derzeitigen Lage unzufrieden sind.
● Es fehlt ein klarer kantonaler Ansprechpartner für akute psychische Notfälle.
● Oft bleibt nur die Überweisung in den somatischen Notfall oder die Polizei – was weder für die Betroffenen noch für die involvierten Stellen ideal ist.
In vielen anderen Kantonen – etwa Zürich, Bern oder Luzern – bestehen spezialisierte psychiatrische Notfallangebote: mobile Krisenteams, psychiatrische Notfallstationen oder telefonische Bereitschaftsdienste. Diese tragen dazu bei, Eskalationen zu verhindern und Menschen in akuten psychischen Krisen zielgerichtet zu
unterstützen.
Ein solches Angebot im Kanton Zug würde:
● die Versorgungssicherheit für Menschen in psychischen Notlagen entscheidend verbessern,
● Angehörige und Fachpersonen entlasten,
● unnötige Hospitalisationen oder Polizeieinsätze verhindern helfen,
● ein klares Zeichen für die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen setzen.