Der Kantonsrat hat am 30. Januar 2025 die Motion von Andreas Lustenberger, Erich Grob, Klemens Iten, Eva Maurenbrecher und Michèle Schuler betreffend die Erarbeitung einer kantonalen Wasserstrategie (Vorlage Nr. 3617.1/3617.2) erheblich erklärt. Der Regierungsrat hatte in seinem Bericht vom 17. September 2024 das Anliegen unterstützt und angekündigt, die Baudirektion mit der Erarbeitung einer umfassenden Wasserstrategie zu beauftragen sowie im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG) eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 30. Januar 2028.

Bereits die «Planung Trink- und Brauchwasser Kanton Zug» (PTB ZG) zeigte auf, dass ab dem Zeithorizont 2050 bei Spitzenbetrieb und im Störfall «erhöht trocken» erhebliche Fehlmengen entstehen können, die durch Verbundleitungen nicht mehr vollständig kompensierbar sind.

Der Sommer 2026 hat diese Problematik akut vor Augen geführt: Grosse Teile der Schweiz befinden sich in einer ausgeprägten Trockenperiode mit teils historisch tiefen Pegelständen. Auch der Zugersee ist davon betroffen. Während zahlreiche Kantone und Gemeinden Wasserentnahme- und Bewässerungsverbote erlassen mussten, konnte der Kanton Zug bislang auf solche Massnahmen verzichten und setzte stattdessen auf einen Appell an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der kantonalen Wasserstrategie, welche Etappen wurden seit der Erheblicherklärung im Januar 2025 bereits durchlaufen, und ist der Regierungsrat zuversichtlich, die Umsetzungsfrist bis zum 30. Januar 2028 einzuhalten? Falls nicht, welche Verzögerungen zeichnen sich ab und weshalb?
 
2. Wie schätzt der Regierungsrat die diesjährige Trockenperiode im Rückblick auf die kantonale Wasserversorgung ein, und wurden dabei bereits Erkenntnisse gewonnen, die in die Wasserstrategie einfliessen sollen? Weshalb konnte der Kanton Zug,anders als andere Kantone, bislang auf Wassernutzungsbeschränkungen verzichten, und wie beurteilt der Regierungsrat die Belastbarkeit der Zuger Wasserversorgungen bei einer allfälligen weiteren Zuspitzung der Trockenheit in diesem oder in kommenden Sommern?
 
3. In welchem Stand befindet sich die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG) betreffend die neue Bestimmung zur Wasserstrategie, und wann ist mit einer Vorlage an den Kantonsrat zu rechnen?
 
4. Wie werden die Bereiche Landwirtschaft und Löschwasser, die im Bericht 2024 als noch offene Aspekte bezeichnet wurden, in die weiteren Arbeiten einbezogen?

Wir bedanken uns für die Antworten auf unsere Fragen. 

Andreas Lustenberger im Namen der Fraktion Alternative – die Grünen