Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Notunterkunft für von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen und junge Frauen im Kanton Zug zu errichten, die bei verfügbaren Kapazitäten auch Mädchen aus der Region offenstehen soll. Um möglichst vielen Mädchen und jungen Frauen Schutz bieten zu können, soll eine Zusammenarbeit mit benachbarten Kantonen angestrebt werden.

Begründung:

Die Fallzahlen der häuslichen Gewalt bleiben in der Schweiz hoffnungslos stabil. Rund 40 Prozent der polizeilich registrierten Straftaten passieren im häuslichen Bereich. Über 70 Prozent der gewaltbetroffenen Personen sind Frauen und Mädchen. Ein Fünftel der Jugendlichen hat nach eigenen Angaben hierzulande schon einmal schwere Gewalt im familiären Kontext erlebt. Auch die Gewaltdelikte an Mädchen, worunter schwere Körperverletzung und sexualisierte Gewalt fallen, steigen in der Schweiz an. Alle Gewaltbetroffenen sollen – unabhängig von ihrem Wohnort und Alter – niederschwelligen Zugang zu einer Schutzunterkunft und fachgerechter Unterstützung haben. Das Zürcher Mädchenhaus ist heute die schweizweit einzige Institution, die in separaten Räumlichkeiten mit einer zielgruppengerechten Struktur für Mädchen und junge Frauen von 13 bis 20 Jahren Schutz bietet. Auch Punkto Zug verweist Webseite gewaltbetroffene Mädchen auf ihrer Website nach Zürich. Das Zürcher Mädchenhaus kommt jedoch immer wieder an seine Kapazitätsgrenzen und muss Schutzsuchende abweisen.

Im Unterschied zu erwachsenen Frauen benötigen Mädchen und junge Frauen eine engmaschige Betreuung, die auf ihre Lebensphase, ihre psychische Entwicklung und ihre individuellen Schutzbedürfnisse eingeht. Ihre Betreuung unterliegt dem Kinder- und Jugendschutzgesetz und sie haben Anspruch auf eine umfassende Betreuung, die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung einschliesst. Frauenhäuser haben dafür nicht die geeigneten personellen und räumlicher Voraussetzungen, da sie auf die auf die Begleitung von erwachsenen Frauen und deren Kinder ausgerichtet sind. Mädchenhäuser sind kein „nice to have“, sondern eine systemrelevante Spezialisierung: Sie verbinden Schutz, Jugendhilfe und Pädagogik unter einem Dach und erhöhen nachweislich die Erreichbarkeit und Wirksamkeit für Minderjährige – etwas, das Frauenhäuser aus strukturellen Gründen allein nicht leisten können.

Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich des Schutzes von Mädchen vor häuslicher Gewalt eine Versorgungslücke besteht. Es liegt in der Verantwortung der kantonalen Regierungen, in Regionen ohne entsprechende Angebote – dazu zählt die Zentralschweiz – zusätzliche spezialisierte Unterkünfte zu schaffen. Der Kanton Zug soll hier übernehmen und Mädchen und jungen Frauen in Zusammenarbeit mit den umliegenden Kantonen ein entsprechendes Schutzangebot bieten.