Es sei eine Standesinitiative für eine gesetzliche Grundlage einzureichen, so dass Kantone und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in ihrem Gebiet periodisch und punktuell zu kontrollieren, ob die Miet- und Pachtzinse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, respektive keine missbräuchlichen Renditen erzielt werden. Die Kontrolle kann eine Differenzierung nach Kategorien von Mietobjekten vorsehen.

Das Schweizerische Mietrecht erlaubt Vermieter:innen, mit der Miete eine beschränkte Rendite zu erzielen. In der Realität liegen die Renditen jedoch oftmals deutlich höher als erlaubt. Heute liegt die Verantwortung, missbräuchliche Mietzinse/Renditen kontrollieren zu lassen, bei der Bevölkerung. Mietende müssen also missbräuchliche Mietzinsen individuell innert 30 Tagen nach Unterschrift eines Mietvertrages anfechten. Die meisten Mieter:innen wagen es jedoch kaum, das oft erst seit kurzem bestehende Verhältnis zu ihren Vermieter:innen aufs Spiel zu setzen: Gerade einmal 0,2 Prozent aller Mieten werden bei neuen Mietverträgen angefochten.1 Ein Gesetz, das in derart stossender Weise nicht durchgesetzt wird, ist inakzeptabel. Deshalb sollen Gemeinden und Kantone in besonders belasteten Gebieten, wie dem Kanton Zug, die Möglichkeit erhalten, punktuell und periodisch die Mietpreise auf übersetzte Renditen kontrollieren zu können. Gerade für den Kanton Zug, wo die Wohnkostensituation die mit Abstand grösste Sorge der Zuger Bevölkerung darstellt und die Mietpreise unkontrolliert in die Höhe schiessen, sollte es von grundlegendem Interesse sein, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Kostenmiete zu kontrollieren.