Was trägt der Kanton Zug zur Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit bei?
Im Mai 2023 lud Bundesrat Guy Parmelin Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche und der Zivilgesellschaft zu einem Runden Tisch ein. Daraufhin liess er einen «Aktionsplan Wohnungsknappheit» erarbeiten, der im Februar 2024 von den Teilnehmenden des zweiten Runden Tischs verabschiedet wurde. Der Aktionsplan empfiehlt über 30 Massnahmen in den drei Themenbereichen Innenentwicklung erleichtern, Verfahren beschleunigen und genügend preisgünstigen Wohnraum sicherstellen.
Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen obliegt den jeweils zuständigen und bezeichneten Partnerinnen und Partnern des Aktionsplans. Verschiedene Massnahmen sind im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Es gilt nun, die Aufgaben zu denen sich die Kantone bekannt haben, zügig umzusetzen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
• Bei Mehrausnützung einen Mindestanteil von preisgünstigem Wohnraum vorsehen
• Indirekte Wohnraumförderung stärken
• Förderung von altersgerechtem (und hindernisfreiem) Wohnraum
• Gemeinden bei der Erarbeitung von Strategien zur räumlichen Entwicklung unterstützen
Wie steht es um die Umsetzung des nationalen «Aktionsplan Wohnungsknappheit» im Kanton Zug? Gerne stellen wir dem Regierungsrat diesbezüglich folgende Fragen:
1. Welche Bedeutung misst der Regierungsrat dem «Aktionsplan Wohnungsknappheit» bei und welche Chancen für die Bekämpfung der Wohnungsknappheit im Kanton Zug erkennt er darin?
2. Der Aktionsplan empfiehlt, bei Mehrausnützung einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Im Kanton Zug ist dies im PBG bereits ein Instrument für die gemeindlichen Zonenplänen, jedoch erst bei einer Fläche von mehr als 5000 m2.
a. Wird dieses Instrument heute bereits genutzt?
b. Wäre es für den Regierungsrat denkbar die Vorgabe im PBG verbindlicher zu regeln,
sprich bereits ab einer tieferen Fläche oder ohne jegliche Vorgaben?
3. Der Aktionsplan empfiehlt den Kantonen, die bestehende Wohnraumförderung des Bundes zu ergänzen. Der Kanton Zug kennt solche Massnahmen im WFG und der Regierungsrat schreibt in seiner «Wohnpolitischen Strategie 2030», dass er das WFG optimieren möchte.
a. Wie sieht der Fahrplan der Zuger Regierung aus?
b. Kommen diese Massnahmen in Anbetracht der laufenden Ortsplanungsrevisionen zum richtigen Zeitpunkt?
4. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass sich der Anteil, der über 65-Jährigen in der Gesellschaft deutlich erhöhen wird. Im Kanton Zug fehlt jedoch genügend geeigneter und bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen; dadurch verbleiben sie oft in zu grossen Wohnungen, was einer effizienten Flächennutzung widerspricht und wiederum den ebenso benötigten preisgünstigen Wohnraum bspw. für Familien blockiert. Was unternimmt der Kanton Zug konkret für die Förderung von altersgerechtem und hindernisfreiem Wohnraum?
5. Die Planung der räumlichen Entwicklung und damit auch des Wohnraumangebots ist für Gemeinden oft eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Kanton Waadt unterstützt seine Gemeinden finanziell bei der Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. Der Aktionsplan Wohnungsknappheit empfiehlt allen Kantonen, ihre Gemeinden bei der Erarbeitung von Wohnraumstrategien finanziell zu unterstützen. Wie steht der Regierungsrat zu dieser Empfehlung und sieht er auch andere Formen der Unterstützung für die Gemeinden, beispielsweise in den Bereichen Ressourcen und Knowhow?
6. Sieht der Regierungsrat weitere konkrete Massnahmen aus dem «Aktionsplan Wohnungsknappheit», welche die Wohnungsknappheit im Kanton Zug entschärfen können?