Am 30. November 2025 stimmt die Zuger Bevölkerung über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Die Vorlage will Menschen mit Beeinträchtigungen das kantonale Stimm- und Wahlrecht ermöglichen – unabhängig davon, ob sie unter umfassender Beistandschaft stehen oder einen Vorsorgeauftrag aktiviert haben. Damit entscheidet der Kanton Zug über eine moderne Kantonsverfassung, die mehr Menschen an unserer Demokratie beteiligt und sie dadurch stärkt. Die heutige Verfassung schliesst eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen von der politischen Teilhabe aus – ein Zustand, der laut Bundesrat nicht mehr mit den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und des Völkerrechts vereinbar ist.

In der Schweiz sind rund 16’000 Personen von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen, im Kanton Zug sind es gemäss Regierungsrat 288 Menschen (8 unter umfassender Beistandschaft, 280 mit Vorsorgeauftrag). Sie sollen künftig ebenfalls ihre Stimme abgeben dürfen oder zur Wahl antreten. Die Vorlage ist die Folge einer überparteilichen Motion, die der Kantonsrat im Dezember 2023 für erheblich erklärte und der Verfassungsänderung am 5. Juni 2025 zugestimmt hat. Sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat empfehlen ein JA zur Verfassungsänderung. Auch National- und Ständerat haben sich im September 2025 auf Bundesebene für die Aufhebung des Ausschlusses ausgesprochen.

Die Änderung hat keine finanziellen Folgen für den Kanton. Sie stärkt die demokratische Teilhabe, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Damit würde Zug anderen fortschrittlichen Kantonen wie Genf, Appenzell Innerrhoden oder Glarus folgen, die den Ausschluss bereits aufgehoben haben.