Fraktionsbericht ALG für den Kantonsrat vom 2. Mai 2024
Tr. 10 | 3112 – Postulat von Heinz Achermann und Anna Bieri betreffend durchgehende beidseitige Radstreifenmarkierung zwischen Cham, Hünenberg See und Holzhäusern |
Haltung Esther Haas im Namen der ALG Fraktion
Die Verkehrssicherheit der Radfahrenden auf dem besagten Streckenabschnitt ist nicht gewährleistet. Stellt man auf die Antwort der Regierung zu diesem Problem ab, wird dies auf längere Sicht auch so bleiben. Die Regierung weist auf vorgenommene punktuelle – marginale – Verbesserungen hin, trotzdem bleibt auf diesem Streckenabschnitt ein Flickenteppich, der noch mindestens drei Jahre so daherkommen wird. Ist es denn nicht möglich, dort bis zur Fertigstellung der UCH eine provisorische Kernfahrbahn zu installieren? Ein Provisorium, das für einmal allen Velofahrenden zugutekäme.
Kontakt: Esther Haas, ALG Kantonsrätin Cham 079 321 01 82, haas-pousaz@gmx.ch
Tr. 11 | 3562 – Postulat von Ivo Egger, Klemens Iten, Beat Iten, Stefan Moos, Manuela Käch, Barbara Gysel, Pirmin Andermatt und Thomas Gander betreffend Windenergie im Richtplan |
Ivo Egger im Namen der ALG zur Windenergie im Richtplan
Wenig oder keine Ambitionen respektive Engagement zeigt der Regierungsrat bisher gegenüber der Windenergienutzung. Immerhin will er bis Ende 2025 den Richtplan dahingehend überprüfen. Allerdings hätte der Regierungsrat dies jedoch auch bereits seit einem Jahr machen können, daher stimmt der Antrag der Teilerheblichkeitserklärung nicht zuversichtlich. Mit den bisher vorhandenen Messdaten sowie Modellierungsgrundlagen hätte bereits eine Definition der Potenzialgebiete vorgenommen werden können, Bundesgesetz über die Stromversorgung hin oder her.
Ivo Egger, ALG Kantonsrat Baar, 079 718 87 85, ivo.egger@bluewin.ch
Tr. 6 | 3545 – Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) |
Teilrevision Bürgerrechtsgesetz – unnötige Verschärfung der Einbürgerungsbestimmungen
Die Fraktion Alternative – die Grünen lehnt die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes ab. Es gibt keine materiellen Gründe, wieso der Kanton Zug den Erwerb des Schweizer Pass verschärfen soll. Schon heute hat die Schweiz eines der weltweit restriktivsten Einbürgerungsgesetz. Neu soll das Sprachniveau soll massiv erhöht werden bis Niveau B2, obwohl es schweizerisch geprägte Deutschprüfungen nur bis zum Niveau B1 gibt. Mit der vorgeschlagenen Revision sollen Minderjährige unter 16 Jahren zudem von einem eigenständigen Gesuch komplett ausgeschlossen werden, gleichzeitig bleiben sie aber durch die Sippenhaft bezüglich eines Sozialhilfebezugs ihrer Eltern trotzdem im Familiennetz hängen. Die Verlängerung der Ausschlussfrist bei einem Sozialhilfebezug von 3 auf 5 Jahren hat zudem die negative Konsequenz, dass tendenziell mehr Personen in prekären Verhältnissen auf Sozialhilfe verzichten, worunter wiederum Kinder am meisten leiden. Um die Demokratie insgesamt und die politische Teilnahme der Bevölkerung zu stärken, brauchen wir eine Lockerung der Einbürgerungsbestimmungen, wie sie nationale «Demokratie-Initiative» fordert, und nicht eine weitere «Verballenbergisierung».
Kontakt Andreas Lustenberger, ALG Kantonsrat Baar, 076 523 80 38, andi.lustenberger@gmail.com