Fraktionsbericht Alternative – die Grünen für den Kantonsrat vom 19.12.2024.2024
Fokusthema
Tr. | 5.1 | Debatte der parlamentarischen Vorstösse zur Wohnpolitik |
Das Thema Wohnen drängt
Was nützt es der Bevölkerung, wenn der Kanton Zug Milliarden auf der hohen Kante hat, sich die Menschen aber das Leben und Wohnen nicht hier mehr leisten können? Dies ist die zentrale Frage. Wenn der Kanton Zug weiterhin ein Ort der sozialen Durchmischung sein soll, müssen wir jetzt handeln. Ein griffiges Instrument, das Vorkaufsrecht der Gemeinden, hat der Rat in der Novembersitzung nach einer verdrehten Diskussion zum Motionsanliegen in die Wüste geschickt. Tempi passati – am Donnerstag stehen weitere zehn Vorstösse zum Thema Wohnen auf der Traktandenliste. Generell sind wir der Meinung, dass allein das Senken von Anforderungen an Bauprojekte nichts zur Linderung der Wohnungsnot hilft. Die ALG will aber zur Wohnproblematik Hand bieten und unterstützt Anliegen wie die «vereinfachte Anwendung von Bebauungsplänen». Ob «zügigere Abläufe in Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren» wirklich zu einer spürbaren Attraktivitätssteigerung von Investitionen im Wohnungsbau führt, bezweifeln wir, bieten aber auch hier Hand, indem wir das Anliegen teilweise unterstützen.
Enttäuscht sind wir von der Regierung über deren ablehnende Haltung zur ALG-Motion bezüglich Nachhaltigkeit von Bebauungsplänen. Weshalb eine nachhaltige Bauweise von ordentlichen Bebauungsplänen im Widerspruch zur wohnpolitischen Strategie sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Das Thema Wohnen drängt – packen wir es an.
Kontakt: Esther Haas, ALG Kantonsrätin Cham 079 321 01 82, haas-pousaz@gmx.ch
Weitere Themen
Tr. | 3.1. |
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Übertrittsprüfungen kreieren eine Nachhilfeindustrie – Gymnasialquotendiskussion
Die Regierung hält bis heute an ihrer irrigen Idee fest, die Gymnasialquote mit einer Übertrittsprüfung kontrollieren zu können, ohne dass dadurch eine Nachhilfeindustrie angekurbelt und die Chancengerechtigkeit vermindert würde.
Das Zuger Übertrittsystem basierend auf der Jahresnote, dem Lehrpersonenurteil und der Einschätzung von Eltern und Kind hat sich bestens bewährt und funktioniert sehr gut. Falls sich die Lehrperson und die Eltern mit Kind nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dass das Kind einen Test macht (nicht nur für den Übertritt an die Kanti, sondern auch für die Sek A).
Wenn gewisse Kreise unzufrieden sind mit der aktuellen Gymnasialquote im Kanton Zug, sollten sie besser versuchen, die Zusammensetzung der Zuger Bevölkerung zu beeinflussen – die Monacoisierung im Kanton inklusive der schleichenden Verdrängung der «normalen» Bevölkerungsschichten zeigt sich auch durch die Akademisierung der Bevölkerung, mit welcher auch die Gymnasialquote zusammenhängt. Eine Übertrittsprüfung einzuführen löst dieses Problem nicht – im Gegenteil: Es werden dadurch mehr Ungleichheiten geschaffen.
Tabea Zimmermann Gibson, ALG Kantonsrätin Stadt Zug, 076 566 67 55, tabea.zimmermann@gmx.ch
Tr. | 4. | Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen |
Zug für alle
Der Kanton Zug hat in den letzten Jahren einen soliden Ertragsüberschuss erwirtschaftet. Ein Teil dieser Gelder soll nun der Bevölkerung zurückgegeben werden. Doch wie das geschehen soll, sorgt für hitzige Diskussionen: Während die Regierung eine Erhöhung des Kantonsanteils an den Spitalkosten vorschlägt, fordern Carina Brüngger und Jill Nussbaumer eine gerechte Lösung: Eine direkte Gutschrift von 1’020 Franken für alle Zugerinnen und Zuger.
Die Brüngger-Lösung hätte einen entscheidenden Vorteil: Sie entlastet die gesamte Bevölkerung, gerade jene, die ohnehin kaum über die Runden kommen. Wer von den Krankenkassenprämien befreit ist, erhält so ebenfalls einen dringend benötigten Zustupf. „Genau diese Menschen brauchen die Unterstützung am meisten“, betonen die Initiantinnen.
“Ambulant vor stationär”? Der Haken liegt bei den Spitälern
Ein weiteres Problem beim Regierungsrats-Vorschlag bleibt: Es sind nicht die Patientinnen und Patienten, die entscheiden, ob sie nach einer Operation im Spital bleiben oder nach Hause gehen. Diese Entscheidung treffen die Spitäler und Ärztinnen – und sie haben Spielraum. Laut der nationalen Ausnahmeregelung des Bundes (KVG) genügt ein fehlender Nachbetreuungsplatz zu Hause bereits als Grund für eine stationäre Behandlung. Eine solche „Ausnahme“ ist schnell gefunden.
Im Kanton Zug scheint es keine spezifische Regelung zu diesen Ausnahmen zu geben, weshalb die Bundesregelnauch hier gelten dürften. Das birgt Risiken: Stationäre Behandlungen könnten aus medizinisch weniger zwingenden Gründen gewählt werden, was dem Prinzip „ambulant vor stationär“ widerspricht.
Der gerechte Weg
Ein direkter Zustupf an die Bevölkerung verhindert solche Fehlanreize und erreicht jede und jeden – unabhängig davon, ob sie ins Spital müssen oder nicht. „Es geht darum, den Ertragsüberschuss fair und transparent zurückzugeben“, sagt Martin Affentranger, Präsident des Verbandes Zuger Apotheker.
Ein Prämienscheck für alle statt Spitalanreize: Die Lösung von Brüngger und Nussbaumer ist einfach, gerecht und vor allem wirksam. Denn jede Zugerin und jeder Zuger soll von den guten Kantonserträgen profitieren – nicht nur jene, die zufällig im Spital landen.
Martin Affentranger, ALG Kantonsrat Hünenberg, 078 626 54 95, martin.affentranger@affentranger.info