Fokusthema

Änderung des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr

Tr. 11 3628 – Teilrevision des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr (Strassenverkehrssteuergesetz, SVStG)

Das Ziel der Revision des Strassenverkehrssteuergesetz soll die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau und die Förderung energieeffizienter Fahrzeuge sein.

Ja, das ist gut und richtig. Aber die neue MFZ-Steuer muss doch auch das Ziel verfolgen, einen Lenkungseffekt in Richtung kleine, leichte und emissionsarme Fahrzeuge zu haben. Die Klimasituation verlangt das gebieterisch. Aber auch die schwindende Lebensqualität in den Städten und Agglomerationen verlangt dies. Die einzige MFZ-Steuer, die einen solchen Lenkungseffekt hat, ist eine Besteuerung aus dem Produkt von Gewicht x Fläche x Leistung.

Das Gewicht berücksichtigt den Rohstoffverbrauch, die Feinstauberzeugung, der Pneuabrieb. Die Fläche ist das entscheidende Mass für die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur. In einer Stadt, die nicht für 10-Quadratmeter-Autos gebaut wurde, hat es keinen Raum für übergrosse Autos. Und die Leistung ist entscheidend für den Energieverbrauch im Betrieb, aber auch für den Ressourcenverbrauch bei der Produktion des Autos. Der Kanton Zug hat die höchste Motorisierungsquote der Schweiz. Um hier einen richtigen Anreiz hin zu mehr Effizienz und ökologischer Mobilität zu machen, braucht es ein Umdenken. Zudem muss die Übergangsfrist von 10 Jahren auf 5 verkürzt werden, da ansonsten zu lange ein veraltetes Parallellsystem weitergeführt werden muss.  Für all dies wird sich die Fraktion Alternative – die Grünen mit verschiedenen Anträgen einsetzen.

Kontakt: Vroni Straub, Kantonsrätin CSP, ALG-Fraktion, 079 235 77 34, vroni@vronistraub.ch

 

Und zudem Folgendes:

Der Kanton hat ein Auge auf die  «Casa Rossa» geworfen

Tr. 12. 3694 – Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Instandsetzung und des Umbaus «Casa Rossa» und den damit verbundenen Landerwerb in Zug

Das Haus ist heute im Besitz der Stiftung Hürlimann-Wyss, die das Haus «Casa Rossa» veräussern möchte und darum den Kanton angefragt hat, ob er Interesse hat.

Die Liegenschaft liegt an der Artherstrasse in Zug. Sie wurde 1920 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Das Haus hat einen repräsentativen Charakter und befindet sich an schönster Aussichtslage leicht über dem Zugersee in einer parkähnlichen Umgebung. Eine Innensanierung des Gebäudes ist möglich und wie auch ein Einbau eines Personenliftes. Die Planung der Instandsetzung und des Umbaus «Casa Rossa» sowie der Landerwerb wird gut 13 Millionen Franken ausmachen.

Der Kanton darf sich glücklich schätzen diese Perle kaufen zu dürfen, welche die Bevölkerung zum Beispiel für gesellschaftliche und kulturelle Zwecke mieten kann.

Kontakt: Hanni Schriber-Neiger, ALG Kantonsrätin Risch-Rotkreuz, 079 123 33 21, hanni@schribers.ch