Der Wald ist ein beliebter Erholungsraum für die Bevölkerung. Er ist auch Lebensraum für Pflanzen und viele Tiere und auf diese gilt es Rücksicht zu nehmen. Mit der kantonalen Gesetzesrevision für einen zukunftsfähigen Zuger Wald werden auch verschiedene Bereiche der Waldplanung, Waldpflege, Waldnutzung, Klärung von Haftung und Unterhalt und der Umgang mit Neophyten geregelt. Das neue Waldgesetz macht deutlich, dass der Wald kein frei verfügbarer Rummelplatz ist. Es ist eine wirkungsvolle Vorlage, die eine umsichtige Nutzung der Zuger Waldflächen ins Zentrum stellt. Im neuen Gesetz wird unter anderem auch geregelt, dass von anfangs April bis Ende Juli eine Hundeleinenpflicht gelten wird. Das Biken im Wald auf definierten Wegen und Routen wird weiterhin möglich sein.

Sorgen wir dafür, dass der Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschützt wird und als Ort für Erholung und Freizeitgestaltung aller Interessensgruppen auch in Zukunft aufgesucht werden kann. Sagen auch Sie am 24. November 2024 Ja zum Zuger Waldgesetz.