Kleine Anfrage der ALG-Fraktion

Aufgrund der neusten Berichtestattung der Zuger Zeitung, stellt die ALG Fraktion folgende Fragen:

  1. Mit welcher Frage und welcher Bitte leitete die VD den Eurochem CEO an die FD weiter? Lief diese Weitergabe auf Ebene Regierungsrat?
  2. Laut Anwalt von Heinz Tännler hat dieser an Telefongesprächen mit dem ZKB CEO im Zusammenhang mit dem Eurochem CEO weder «weder irgendeinen Einfluss ausgeübt oder gar etwas vermittelt».
    – Welche Gründe bzw. Kategorien gibt es, dass sich ein Mitglied der Zuger Regierung direkt an den CEO der Zuger Kantonalbank wendet
    – Legt das jeweilige Regierungsratsmitglied fest, wann solche Gespräche geführt werden, oder gibt es dafür Richtlinien, die vom gesamten Regierungsratsgremium festgelegt worden sind?
    – Wie oft hat sich ein Mitglied der Regierung in den letzten vier Jahren direkt an den ZKB CEO gewandt im Zusammenhang mit einer spezifischen Firma? In jeweils welchem Zusammenhang? Weshalb war dies jeweils nicht im Interesse der spezifischen Firma, sondern im Interesse des Kantons Zug?
    – Weshalb hat sich Regierungsrat Heinz Tännler im Zusammenhang mit der Eurochem direkt mit dem ZKB CEO in Verbindung gesetzt? Weshalb war dies im Interesse des Kantons Zug?
  3. Wurde der Anwalt von Heinz Tännler, welcher laut der Zuger Zeitung gegen die Berichterstattung «in der bisherigen rufschädigenden Form» vorgeht, von der Finanzdirektion oder Heinz Tännler persönlich engagiert bzw. wer bezahlt die entsprechenden Kosten?